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Primo™ Total Protect – Registrierungsformular

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Primo™ Total Protect

1. Auslegung

1.1 Hinsichtlich des Verkaufs von Hauptkomponenten ersetzen die folgenden Garantiebestimmungen sämtliche Gewährleistungen in Bezug auf Mängel an oder die Qualität von Hauptkomponenten, die in den zugehörigen Standardbedingungen dargelegt sind. Alle anderen Bedingungen in den betreffenden Standardbedingungen bleiben weiterhin voll wirksam und in Kraft.

1.2 In diesen Garantiebestimmungen haben die nachstehenden Ausdrücke folgende Bedeutung:

Der „Käufer“ ist der Endnutzer-Käufer der Hauptkomponenten.

Die „Mängelgewährleistung“ ist die von Renishaw übernommene Gewährleistung in Paragraf 3.1.1 für Mängel an den Hauptkomponenten.

Mit „Hauptkomponente(n)“ sind die Hauptbestandteile des Primo Systems gemeint; diese sind das Primo Interface und der Primo Radio Part Setter sowie gegebenenfalls (je nach erworbenem Kit) auch der Primo Radio 3D Tool Setter.

Mit „Primo Credit Token“ ist der Sechs(6)-Monate-Guthabentoken gemeint, der von Renishaw zur Verwendung mit dem Primo System ausgegeben wird.

Das „Primo System“ ist das von Renishaw als Primo System vermarktete System, welches das Primo Interface, den Primo Radio Part Setter und gegebenenfalls den Primo Radio 3D Tool Setter zusammen mit anderen Einzelteilen und Komponenten umfasst (je nach vom Käufer erworbenem Kit).

PTP“ steht für Primo Total Protect-Schutz, wie in Paragraf 3.1.2 beschrieben.

PTP-Registrierungsdatum“ besitzt die in Paragraf 2.1 festgelegte Bedeutung.

Renishaw“ steht für Renishaw plc oder eine Tochtergesellschaft von Renishaw plc.

Standardbedingungen“ sind die Standardverkaufsbedingungen des Unternehmens, das die Hauptkomponenten an den Käufer verkauft.

Upgrade Primo Credit Token“ ist ein Upgrade des Primo Credit Token, das die Verwendung des Primo Systems so erweitert, dass die Zeitdauer, über die der Käufer das Primo System nutzen kann, entsprechend Paragraf 5 unbegrenzt wird.

Upgrade-Registrierungsdatum“ besitzt die in Paragraf 5 festgelegte Bedeutung.

2. Registrierung

2.1 Um Anspruch auf die Mängelgewährleistung und PTP für jede Hauptkomponente über den in Paragraf 3.1 angegebenen Zeitraum zu haben, muss der Käufer die Seriennummern seiner Hauptkomponenten über die Registrierungsseite auf der Renishaw Website (www.renishaw.com/primocover) unter dem jeweiligen Primo Credit Token registrieren, wenn der Primo Credit Token in den Primo Radio Part Setter eingesetzt wird. Das Datum der Registrierung ist das „PTP-Registrierungsdatum“.

2.2 Der Käufer muss einen Primo Credit Token innerhalb von zwei (2) Jahren nach dem Kaufdatum des Primo Credit Token registrieren. Falls der Käufer die Registrierung während dieses Zeitraums nicht vornimmt, den Token jedoch anschließend registriert (oder zu registrieren versucht), wird Renishaw keinen PTP-Schutz für das Primo System gewähren, unter dem der Primo Credit Token registriert ist (oder zu registrieren versucht wurde).

2.3 Falls der Käufer keinen Primo Credit Token für die Hauptkomponenten registriert, besitzen die Mängelgewährleistung und PTP keine Gültigkeit. Jedoch sind die vom Käufer erworbenen Hauptkomponenten durch die diesbezüglichen Standardbedingungen gegen Mängel geschützt.

3. Mängelgewährleistung und PTP

3.1 Unter Beachtung der hier festgelegten Bestimmungen wird Renishaw kostenfrei:

3.1.1 Mängelgewährleistung - entweder durch Reparatur oder nach eigenem Ermessen durch Ersatzlieferung solche Mängel beseitigen, die bei sachgemäßer Nutzung der Hauptkomponenten innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Monaten nach dem PTP-Registrierungsdatum auftreten und ausschließlich auf mangelhafte Materialien oder Verarbeitung zurückzuführen sind; sowie

3.1.2 PTP - Hauptkomponenten, die durch einen unvorhergesehenen Ausfall oder eine unbeabsichtigte Handhabung während des Gebrauchs durch den Käufer funktionsunfähig sind, innerhalb des Zeitraums von sechs (6) Monaten nach dem PTP-Registrierungsdatum unbegrenzt oft ersetzen, UNTER DER BEDINGUNG, DASS Renishaw dem Käufer als Ersatz gelieferte Hauptkomponenten zum „Reparatur durch Ersatz“-Tarif (von Renishaw von Zeit zu Zeit angegeben) in Rechnung stellen kann, falls der Käufer Seriennummern der Hauptkomponenten vorsätzlich entfernt oder Hauptkomponenten und ihren Ersatz absichtlich oder andauernd missbräuchlich verwendet oder unachtsam damit umgeht (nach Renishaws eigenem Ermessen festzustellen).

Für eine Reparatur bzw. Ersatzlieferung wird keine neue Mängelgewährleistungs- bzw. PTP-Frist gewährt, sodass der ursprüngliche Zeitraum der Mängelgewährleistung und des PTP-Schutzes von sechs (6) Monaten ab dem maßgeblichen PTP-Registrierungsdatum unverändert Gültigkeit bewahrt.

3.2 Der Käufer kann mehr als einen Primo Credit Token zu beliebiger Zeit während desselben Sechs(6)-Monats-Zeitraums von Mängelgewährleistung und PTP für ein Primo System registrieren und der Käufer erhält in einem solchen Fall eine kumulierte Anzahl von jeweils sechs (6) Monaten Mängelgewährleistung und PTP-Schutz gemäß Paragraf 3.1 ab dem ersten PTP-Registrierungsdatum.

3.3 In Bezug auf Ersatzlieferungen für Hauptkomponenten an den Käufer nach Paragraf 3.1.2 kann Renishaw die Kosten für lokale Steuern oder Abgaben, die in Zusammenhang mit dem Ersatz anfallen, auch an den Käufer weitergeben.

3.4 Der PTP-Schutz gemäß Paragraf 3.1.2 gilt nur für die Hauptkomponenten und erstreckt sich nicht auf andere Bestandteile des Primo Systems, einschließlich aber nicht beschränkt auf den LTS (Length Tool Setter), die Taster oder Batterien, für die die diesbezüglichen Standardbedingungen gelten.

3.5 Für alle an Renishaw zurückgesendeten Artikel trägt der Käufer die Verantwortung. Reparierte oder ersetzte Artikel werden frachtfrei durch Renishaw an die vom Käufer gewünschte Adresse verschickt.

3.6 Falls Renishaw keinen Mangel an der Hauptkomponente feststellt, kann Renishaw dem Käufer seine jeweils aktuelle Gebühr für die Bearbeitung einer nicht anerkannten Beanstandung in Rechnung stellen.

3.7 Renishaw behält sich das Recht vor, PTP jederzeit, aus beliebigem Grund und unverzüglich bei Bekanntgabe über seine Website zurückzuziehen; ausgenommen hiervon ist grundsätzlich der PTP-Schutz für Hauptkomponenten, die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe unter einem Primo Credit Token registriert sind.

4. Ausschlüsse

4.1 Renishaw ist dem Käufer gegenüber für Mängel nicht haftbar, es sei denn der Käufer teilt Renishaw den vermeintlichen Mangel unverzüglich schriftlich mit, beschreibt detailgenau die Betriebsbedingungen, unter denen der Mangel aufgetreten ist, und sendet Renishaw die Hauptkomponenten oder das betroffene Teil auf eigene Kosten zurück.

4.2 Die Entscheidung von Renishaw hinsichtlich aller durch diese Garantiebestimmungen geregelten Angelegenheiten und insbesondere (aber ohne Einschränkung des Vorgenannten) im Hinblick auf die Art und Ursache eines Mangels oder einer Fehlfunktion sowie die Anzahl der dem Käufer von Renishaw gemäß Paragraf 3.1.2 gewährten Ersatzlieferungen ist endgültig und für den Käufer bindend.

4.3 RENISHAW IST (MIT AUSNAHME DER VERBINDLICHKEITEN, DIE GESETZLICH NICHT BESCHRÄNKT ODER AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN) WEDER VERTRAGLICH, NOCH AUS UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG FÜR IRGENDWELCHE ANDEREN SCHÄDEN ODER DIE VERMINDERTE LEISTUNG, DIREKTE ODER INDIREKTE VERLUSTE SEITENS DES KÄUFERS DURCH MÄNGEL AN ODER EINEN UNVORHERGESEHENEN AUSFALL BZW. EINE UNBEABSICHTIGTE HANDHABUNG VON HAUPTKOMPONENTEN ODER DES PRIMO SYSTEMS HAFTBAR.

5. Upgrade Primo Credit Token

5.1 Falls ein Upgrade Primo Credit Token zu einem beliebigen Zeitpunkt vom Käufer erworben wird, muss der Käufer die Seriennummern (soweit relevant) der Hauptkomponenten bei entsprechender Aufforderung und auf die von Renishaw angegebene Weise für diesen Upgrade Primo Credit Token registrieren (das „Upgrade-Registrierungsdatum“). Ab dem Upgrade-Registrierungsdatum:

5.1.1 wird PTP nicht mehr für die Nutzung des Primo Systems durch den Käufer gelten; und

5.1.2 Renishaw wird eine Mängelgewährleistung für die Hauptkomponenten entsprechend der diesbezüglichen Standardgarantie nach den Angaben in den Standardverkaufsbedingungen von Renishaw über den längeren der folgenden Zeiträume übernehmen:
(a) sechs (6) Monate ab dem Upgrade-Registrierungsdatum; oder
(b) die verbleibende Mängelgewährleistungszeit für das Primo System nach den Angaben in Paragraf 3.1.1 (sofern zutreffend) PLUS sechs (6) Monate ab dem Upgrade-Registrierungsdatum bis zu maximal zwölf (12) Monaten ab dem Upgrade-Registrierungsdatum.